Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschreibt die Regeln, denen Sie bei der Nutzung unserer Dienste zustimmen.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Unicorn Workspaces GmbH, nachfolgend: „Unicorn", die diese gegenüber ihren Nutzern erbringt. Mit Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Nutzer akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sofern der Nutzer mit Unicorn einen individuellen Nutzungsvertrag aushandelt, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrags. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unicorn gelten in einem solchen Fall ergänzend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Unicorn keine Geltung. Das Angebot von Unicorn richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hinsichtlich der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ferner §24.

2. Vertragsschluss

Durch eine online Buchung oder das Ausfüllen eines Buchungsformulars in den Geschäftsräumen von Unicorn gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall mit Annahme des Angebots durch Unicorn, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Parteien jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wahren. Ein Nutzer hat keinen Anspruch auf Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. Unicorn kann den Abschluss eines Vertrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bei Vertragsbeginn gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben wird der Nutzer – auch wenn die Unvollständigkeit / Unrichtigkeit erst während der Laufzeit des Vertrags eintritt – unverzüglich berichtigen bzw. vervollständigen.

3. Leistungen

Unicorn bietet den Nutzern an mehreren Standorten die Nutzung von Coworking-Spaces und Zusatzleistungen zu bestimmten Öffnungszeiten an, zusätzlich bietet Unicorn an ausgewählten Standorten die Nutzung von Meetingräumen für externe Buchungen sowie Veranstaltungsorte für bis zu 200 Personen an. Die Preise für die einzelnen Leistungen ergeben sich jeweils aus dem konkreten Nutzungsvertrag. Die konkreten Inhalte der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der Anlage 1 – Standorte und Service-Zeiten, Anlage 2 – Leistungsbeschreibung und der jeweiligen individuellen Hausordnung (angehängt). Diese Anlagen bilden zusammen mit dem Nutzungsvertrag das vollständige, von Unicorn im Einzelfall geschuldete Leistungsspektrum ab. Der Nutzer hat über das im Nutzungsvertrag und in den Anlagen 1 – 3 abgebildete Leistungsspektrum hinaus keine Ansprüche im Hinblick auf die jeweils gebuchte Leistung. Werden dem Nutzer über den Inhalt der Anlagen 1 bis 3 hinaus Vorteile oder Vergünstigungen gewährt, stellt dies eine reine Kulanz von Unicorn dar und führt in keinem Fall zu einem rechtlich gesicherten Anspruch des Nutzers. Unicorn steht es frei, derartige, über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Vorteile und Vergünstigungen nur einzelnen Nutzern und nur zeitweise zu gewähren und dies jederzeit rückgängig zu machen, ohne dass für den oder die betroffenen Nutzer hieraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen würden. Unicorn kann die Gewährung von über das geschuldete Leistungsspektrum hinaus gehende Leistungen von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Eine von einem Nutzer gebuchte Leistung ist nicht auf andere Personen übertragbar, es sei denn Unicorn hat einer Übertragung vorher vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Zusatzleistungen

Für die im Nutzungsvertrag gebuchten Extras gilt Folgendes:

Die Extras sind nach Ablauf der Mindestbuchungsdauer monatsweise buchbar und werden monatsweise abgerechnet. Es fällt in jedem Fall eine Mindestgebühr in Höhe von einer Monatsgebühr an, auch wenn das Nutzungsverhältnis kürzer als einen Monat läuft. Möchte der Nutzer einzelne Extras nach Ablauf der Mindestbuchungsdauer aber vor Ablauf des (Haupt-)Nutzungsverhältnisses nicht weiter in Anspruch nehmen, so hat er dies Unicorn mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende mitzuteilen. Nutzt der Nutzer die Extras gleichwohl weiter, so hat er bis zur Rückgewähr weiter die Nutzungsgebühr zu zahlen, ohne dass dies einen Anspruch auf weitere Nutzung begründet. Auch Unicorn kann die Nutzung einzelner oder aller Extras durch Mitteilung an den Nutzer mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende kündigen.

5. Nutzung der Fläche durch Nutzer

Der Nutzer darf die gebuchten Räume oder Arbeitsplätze als Büro nutzen. Der Nutzer darf die gebuchten Meetingräume oder Veranstaltungsflächen nur zum Zweck der im Vorfeld genehmigten Veranstaltung nutzen. Jede anderweitige Nutzung bedarf der Erlaubnis Unicorns.

Vor dem Beginn der Nutzung führt jeder Nutzer mit einem Mitarbeiter von Unicorn eine Besichtigung des Büros durch. Hierbei überprüfen der Nutzer und der Mitarbeiter von Unicorn, ob am Raum oder der Einrichtung sichtbare Schäden vorhanden sind und vermerken diese in einem Schadensprotokoll. Sollte sich während der Nutzung ein Schaden am Büroraum zeigen oder einstellen, ist dies unverzüglich einem Mitarbeiter von Unicorn zu melden.

Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der vom Nutzer alleine genutzten Fläche / Büroräume obliegt dem Nutzer.

Der Nutzer bekennt mit der Unterschrift, dass das von ihm betriebene Gewerbe keine linksextremen, rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalte hat und haben wird. Eine Nutzung als Spielhalle, Sexshop oder Internetcafé ist ausdrücklich nicht gestattet.

Bei Aufstellung schwergewichtiger Geräte hat der Nutzer die zulässige Deckenbelastung zu beachten, nach der er sich im konkreten Fall bei Unicorn zu erkundigen hat. Die zulässige Belastungsgrenze darf nicht überschritten werden. Wird sie überschritten, haftet der Nutzer für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden und ist verpflichtet, Unicorn Workspaces von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Eine Vervielfältigung von Zugangskarten oder Schlüsseln oder der Einbau weiterer eigener Sicherheitsvorkehrungen/ Schließanlagen sind nicht gestattet.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine dauerhaft anwesenden Mitarbeiter in die Teile A und B der Brandschutzordnung einzuweisen. Diese Unterweisung ist mit einer Unterschrift des jeweiligen Mitarbeiters vom Nutzer zu dokumentieren.

Der Nutzer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass sich die eigenen Mitarbeiter und Besucher an die Brandschutzordnung halten.

Der Einzug des Nutzers in die vereinbarten Räume erfolgt ab 10 Uhr des ersten Werktages (also nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen) der vereinbarten Nutzung.

6. Nutzung der Fläche durch Unicorn

Dem Nutzer ist bekannt, dass Unicorn Workspaces selbst über das Objekt einen Mietvertrag abgeschlossen hat („Hauptmietvertrag“) und Unicorn Workspaces insofern selbst Mieter ist. Dem Nutzer ist bekannt, dass sich aus dem Hauptmietvertrag Verpflichtungen ergeben können, die die Nutzung des Mietgegenstandes und des Objektes einschränken können. Endet das Hauptmietverhältnis, so endet auch Nutzungsverhältnis, ohne dass dem Nutzer diesbezüglich Schadensersatzansprüche zustehen. Im Voraus gezahlte Nutzungsentgelte erstattet Unicorn dem Nutzer in diesem Fall.

Soweit es zu gesetzlichen Änderungen oder sonstigen Änderungen außerhalb der Einflussbereiche der Parteien und ihrer Kontrolle kommt, die einen erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung oder Durchführung des Vertrages haben, so ist Unicorn Workspaces berechtigt, eine Vertragsanpassung zu verlangen. Die Parteien sind verpflichtet, konstruktiv dahingehend zu verhandeln, dass eine vertragliche Lösung gefunden wird, die wirtschaftlich und rechtlich diesem Vertrag unter Berücksichtigung des Änderungserfordernisses weitestgehend entspricht.

7. Betriebliche Genehmigungen

Der Nutzer wird alle mit seinem Betrieb in Verbindung stehenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen auf eigene Kosten einholen, soweit diese auf die Person des Nutzers und/oder seinesUnternehmens und/oder seinesBetriebs bezogen sind. Sofern sich gesetzliche, behördliche oder versicherungsrechtliche Anforderungen an den Betrieb der Nutzungsfläche ändern, ist der Nutzer verpflichtet, erforderliche Genehmigungen und zusätzliche Anforderungen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu beschaffen und zu erfüllen. Soweit dem Nutzer die für seinen Betrieb erforderlichen Genehmigungen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erteilt oder später entzogen werden, berechtigt dies den Nutzer nicht zur Beendigung des Nutzungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund.

8. Nutzung des Internets

Für die Nutzung des durch Unicorn zur Verfügung gestellten Internetzugangs gilt das Folgende:

Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über den Betreiber (Unicorn) einzuhalten und Gesetzesverstöße an Unicorn unter der E-Mail: support@unicorn.de zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden Unicorns führt, hat der Nutzer Unicorn diesen Schaden zu ersetzen. Unicorn behält sich für diesen Fall zudem die fristlose Kündigung vor. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnlichen Methoden. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur Unicorns für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung, Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Hate Speech, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space, Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Unicorn bereitgestellte Infrastruktur sowie Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten. Untersagt sind ferner der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Daten, von Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen sowie die Angabe von falschen Identitätsdaten.

Bei einem Verstoß kann Unicorn das Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung wiederholt oder nicht beendet. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich.

9. Vertragslaufzeit

Bei Leistungen, die eine Dauer von Stunden oder Tagen haben, ist Vertragsbeginn und Ende durch die Zeit der jeweiligen Inanspruchnahme durch den Nutzer bestimmt. Exemplarisch ist Vertragsbeginn im Fall der Leistung „1 Day’ der Zeitpunkt, in dem der Nutzer einen Schreibtisch gewählt hat und Ende der Zeitpunkt der Räumung des Schreibtisch durch den Nutzer. Der Nutzer hat den Schreibtisch oder Meetingraum in jedem Fall rechtzeitig zu räumen, wenn bereits eine Anschlussnutzung mit einem anderen Nutzer vereinbart ist. Für Leistungen mit unbestimmter Laufzeit ist die Angabe im Nutzungsvertrag maßgeblich für den Vertragsbeginn.

Bei Leistungen mit monatlicher Verlängerung ist Vertragsbeginn der im Nutzungsvertrag angegebene Tag. Vertragsende ist im Folgemonat der Tag vor dem Tag, der numerisch dem Tag des Vertragsbeginns entspricht. Existiert kein numerisch entsprechender Tag im Folgemonat, ist Vertragsende der letzte Tag des Folgemonats. Der Zeitraum von Vertragsbeginn bis Ende wird in diesem Fall als „Vertragsmonat’ bezeichnet.

10. Zahlung

Bei der Buchung befristeter Leistungen bis zu einem Monat, mit Ausnahme von Eventlocations oder von Meetingräumen durch externe Nutzer, wird die jeweilige Nutzungsgebühr direkt mit der Buchungsbestätigung durch Unicorn zur Zahlung fällig. Bei der Buchung von Leistungen mit unbefristeter Laufzeit, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat oder mit automatischer Verlängerung ist die Nutzungsgebühr im Voraus am dritten Werktag jedes Monats des Nutzungszeitraums zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist jeweils der Eingang der Nutzungsgebühr auf dem Konto Unicorns. Mahnt Unicorn im Falle der verspäteten Nutzung die Zahlung beim Nutzer an, hat Unicorn Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 je Einzelfall. Dem Nutzer steht es jedoch frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei einem Zahlungsrückstand ist Unicorn berechtigt, die Buchung von weiteren Leistungen durch den Nutzer (einschließlich des Zugangs zum jeweiligen Standort) bis zur vollständigen Leistung aller fälligen Zahlungen einschließlich etwaig angefallener Mahngebühren zu verweigern.

Bei der Buchung befristeter Leistungen bis zu einem Monat von Eventlocations oder Meetingräumen von externen Nutzern wird eine Rechnung über erbrachte Leistungen erst nach Durchführung des Meetings/ der Veranstaltung erstellt und an den Kunden verschickt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei einer bestätigten Angebotssumme über 5.000,00 €, wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kosten des zuletzt besprochenen Angebotes fällig. Über die Anzahlung wird eine Anzahlungsrechnung gestellt. Im Falle der Stornierung innerhalb der vereinbarten Frist, erfolgt eine Rückerstattung des Betrages an den Locationnehmer.Die Zahlung kann per Kreditkarte oder PayPal geleistet werden. Darüber hinaus kann der Nutzer Unicorn ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt einen Tag nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Unicorn verursacht wurde. Scheitert eine Zahlung aufgrund des Verschuldens des Nutzers, so hat er Unicorn etwaig entstehende Mehrkosten sowie Gebühren für Rückbuchungen zu ersetzen.

11. Umsatzsteuer

Die oben angegebenen Nutzungsgebühren sind Nettopreise. Der Nutzer zahlt zu dem angegebenen Preis daher die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die vom Nutzer zu tragende Umsatzsteuer ändert sich jeweils mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung.

Der Nutzer ist verpflichtet nur solche Umsätze zu tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen und im Falle einer Untervermietung ebenfalls zur Umsatzsteuer zu optieren. Sollte aufgrund einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse des Nutzers eine umsatzsteuerpflichtige Nutzung nicht mehr zulässig sein, so erhöht sich die Netto-Nutzungsgebühr um den gesetzlichen Umsatzsteueranteil. Auf Anforderung Unicorns stellt der Nutzer den zuständigen Finanzbehörden sämtliche Unterlagen kostenfrei zur Verfügung, die Unicorn benötigt, um seiner Nachweispflicht nach § 9 Abs. 2 UStG nachzukommen. Der Nutzer hat Unicorn jeden Schaden zu ersetzen, der Unicorn aufgrund eines vom Nutzer verursachten Wegfalls der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG (Vorsteuerabzug) entsteht.

12. Kündigung

Leistungen, die für eine bestimmte Zeit vereinbart sind (z.B. 1 Tag, oder die vereinbarte feste Vertragslaufzeit), können während der festen Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Nach Ablauf der festen Laufzeit richtet sich die Beendigung der Vertragslaufzeit nach den Regelungen im Nutzungsvertrag. Zusatzleistungen zum Nutzungsvertrag im Sinne von § 4 mit monatlicher Verlängerung können nach der Mindestlaufzeit jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sonstige Leistungen mit monatlicher Verlängerung wie z.B. die in Anlage 2 genannten Single Desks, Teambüros, Event Spaces, Schließfach, Business Address können nach Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden.

Unicorn hat abgesehen von den gesetzlichen Gründen für eine außerordentliche fristlose Kündigung auch bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen das Recht, einen Nutzungsvertrag jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen:

  • Der Nutzer zahlt bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu 3 Monaten das jeweils fällige Nutzungsentgelt bei Fälligkeit nicht
  • Der Nutzer zahlt bei einer Gesamtlaufzeit von mehr als 3 Monaten das jeweils fällige Nutzungsentgelt auch nach Setzung einer Zahlungsfrist von einer Woche nicht oder er leistet das fällige Nutzungsentgelt an zwei Zahlungsterminen in Folge oder zum zweiten Mal binnen sechs Monaten nicht in voller Höhe
  • Der Nutzer verstößt schwerwiegend oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Vertrags
  • Der Nutzer verstößt gegen die in § 8 festgelegten Pflichten; eine fristlose Kündigung ist unter den dort genannten Voraussetzungen möglich
  • Der Nutzer überschreitet wiederholt die gebuchte Nutzungsdauer eines Team Rooms oder Meeting Rooms, es sei denn der Nutzer kann glaubhaft darlegen, dass ihn hieran kein Verschulden trifft
  • Der Nutzer verstößt schwerwiegend oder mehrfach gegen die Hausordnung (Anlage)
  • Das jeweilige Mietverhältnis zwischen Unicorn Workspaces und dem Grundstückseigentümer bzw. Hauptbetreiber endet

Unicorn ist nicht verpflichtet, von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes Gebrauch zu machen, sofern das Abwarten aufgrund von Verhandlungen mit dem Nutzer über eine einvernehmliche Lösung erfolgt. Kommt keine Einigung zustande, kann Unicorn auch noch nach dem Ende der Verhandlungen von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ohne dass dies verwirkt wäre. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Unicorn den Nutzer aus Kulanz zunächst abmahnt, statt direkt außerordentlich zu kündigen.

Erfolgt eine außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund eines Umstands, den der Nutzer nicht zu vertreten hat (z.B. im Fall des Endes des Mietverhältnisses zwischen Unicorn und dem Grundstückseigentümer bzw. Hauptvermieter) erhält er etwaig von ihm geleistete Vorauszahlungen innerhalb von 14 Tagen durch Unicorn erstattet.

Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag für einen Meetingraum oder Event Space vor Inanspruchnahme, hat der Nutzer hierfür Stornierungsgebühren in der folgenden Höhe zu leisten:

  • Bei einer Kündigung bis zu 14 Tage vor Inanspruchnahme: keine Kosten;
  • Bei einer Kündigung weniger als 14 aber bis 4 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 50% der Raumkosten
  • Bei einer Kündigung weniger als 4 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung 100% der Raumkosten

Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Bei Auszug ist der Nutzer verpflichtet, die Räumlichkeiten bis 16 Uhr des letzten Werktages (also nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen) der vereinbarten Nutzung zu übergeben. Über Schönheitsreparaturen bzw. Malerarbeiten hinausgehende Schäden (wie beispielsweise zu verspachtelnde Löcher) müssen von dem Nutzer vor der Rückgabe auf eigene Kosten behoben werden. Gerne übernimmt Unicorn solche Arbeiten als Dienstleister gegen Entgelt, dies sollte aber spätestens zwei Wochen vor Auszug bei Unicorn angefragt und gebucht, sowie noch vor dem Auszug durchgeführt werden. Sollte der Nutzer wider seiner Verpflichtung nach dem Auszug Gegenstände in dem Büro zurücklassen, wird eine Strafzahlung in Höhe von ab 250€ netto monatlich je angefangenem Kubikmeter fällig. Unicorn kann die Gegenstände auf Kosten des Nutzers anderweitig lagern und/oder nach erfolglosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen verwerten oder entsorgen. Für den Transport der Gegenstände können weitere Kosten anfallen, die von dem Nutzer zu tragen sind.

Sollte der Nutzer für den Zeitraum nach seinem Auszug keinen Post Nachsendeauftrag eingerichtet haben, wird Unicorn Workspaces die Annahme jeglicher Post verweigern, es sei denn, der Nutzer hat vor Auszug einen Postservice in Höhe von 100€ netto monatlich für Briefe von Unicorn gebucht. Pakete und Päckchen sind von dem Postservice von Unicorn Workspaces ausgeschlossen.

13. Haftung, Minderung, Aufrechnung, vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung oder Schließung

Die verschuldensunabhängige Haftung von Unicorn – mit Ausnahme von Rechtsmängeln – ist ausgeschlossen. Verschuldensabhängig haftet Unicorn nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Unicorn steht eine solche seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle der Haftung von Unicorn ist diese auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, besteht nicht, es sei denn, dass Unicorn bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Sofern öffentlich-rechtliche, behördliche oder sonstige Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen dazu führen, dass Unicorn die Nutzung nicht mehr wie vereinbart, sondern nur geändert, gewähren kann, gilt Folgendes: Kann Unicorn die Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. durch eine Änderung der Raumaufteilung oder Umbaumaßnahmen, so kann Unicorn vom Nutzer die Zustimmung zu diesen Maßnahmen verlangen und der Nutzer hat diese zu dulden, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner kann Unicorn eine entsprechende Anpassung des Nutzungsvertrages verlangen. Der Nutzer kann die Nutzungsgebühr nur mindern, wenn seine Nutzung erheblich eingeschränkt ist. Ist die Erfüllung der Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen nicht möglich, für Unicorn wirtschaftlich nicht sinnvoll oder beruft sich der Nutzer auf die Unzumutbarkeit der Maßnahmen, so kann Unicorn das Nutzungsverhältnis mit einmonatiger Frist kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Nutzers in diesem Fall ist ausgeschlossen.

Sollte es aufgrund behördlicher Anordnung Unicorn gegenüber zu einer vorübergehenden Schließung einzelner Bereiche oder des gesamten Spaces kommen, so mindert sich die Nutzungsgebühr in dem Maße, wie die Nutzungsmöglichkeit des Nutzers eingeschränkt oder aufgehoben ist, sofern die Ursache für die Anordnung nicht beim Nutzer liegt. Dasselbe gilt für den Fall, dass Unicorn entscheidet, Teile oder den ganzen Space wegen dringender Gründe vorübergehend zu schließen, für die Unicorn nicht ursächlich ist (z.B. zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten, sonstige Gefährdungen für die Gesundheit, Baumängeln oder ähnlichen wichtigen Gründen). Kann Unicorn den Space jedoch objektiv weiter zur Verfügung stellen, bleibt es bei der gesetzlichen Risikoverteilung, wonach Unicorn die Gewähr für die Nutzbarkeit des Spaces und der Nutzer sein Betriebsrisiko trägt. Sofern nicht anders vereinbart oder soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt, sind jegliche Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Ein Kündigungsrecht steht dem Nutzer nicht zu, wenn die Schließung temporärer Natur ist und nicht länger als drei Monate am Stück andauert oder wenn die Ursache beim Nutzer liegt.

Bietet Unicorn dem Nutzer Ersatzflächen am selben Standort an, die ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, wird der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen ausweichen, um dazu beizutragen, den Gesamtschaden gering zu halten.

Trifft Unicorn kein Verschulden an der Schließung und bietet Unicorn dem Nutzer Ersatzflächen an einem anderen Standort an, die räumlich betrachtet ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, so hat der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen auszuweichen, wenn dies dem Nutzer zumutbar ist und sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, was vom Nutzer darzulegen ist. Ein längerer Anfahrtsweg für Mitarbeiter stellt dabei keinen wichtigen Grund dar, sofern sich der Ersatzstandort im selben Stadtgebiet befindet.

Ist der Nutzer bereit auf Ersatzflächen auszuweichen, die objektiv betrachtet weniger geeignet sind, so werden die Parteien eine vorübergehende Senkung der Nutzungsgebühr in angemessener Höhe verhandeln.

Notwendige Aufwendungen des Nutzers im Rahmen des Umzugs tragen die Parteien auf Nachweis je zur Hälfte.

Der Nutzer haftet gegenüber Unicorn für durch ihn, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf seine Veranlassung mit dem im Nutzungsvertrag genannten Objekt in Berührung kommen, verursachte Schäden. Der Nutzer haftet gegenüber Unicorn insbesondere auch für die Inanspruchnahme Unicorns durch Dritte, vor allem hinsichtlich Schäden, die infolge der Nutzung des durch Unicorn zur Verfügung gestellten Internetzugangs geltend gemacht werden (z.B. im Wege der Störerhaftung).

Die Haftung Unicorns für Dritte wie z.B. Strom-, Wasser- und Heizversorger ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unicorn ist jedoch verpflichtet, im Falle etwaiger Störungen oder Versorgungsunterbrechungen unverzügliche Abhilfe zu veranlassen. Eine Unterbrechung der Versorgung durch Dritte, die kürzer als eine Woche dauert, berechtigt nicht zu Minderung oder Schadensersatz, es sei denn, die Unterbrechung hebt die Gebrauchstauglichkeit des Spaces vollumfänglich auf.

Dem Nutzer ist bekannt, dass der Zugang zum Space teils über ein elektronisches Zugangssystem organisiert ist. Unicorn haftet nicht für Störungen beim Zugang zum Space, deren Ursachen nicht bei Unicorn, sondern beim Drittanbieter Sensorberg liegen. Etwaige Ansprüche gegen den Drittanbieter Sensorberg wird Unicorn dem Nutzer abtreten.

Die Flächen verfügen nicht über eine Klimaanlage, die Belüftung erfolgt durch das Öffnen der Fenster. Weder die Klimatisierung der Räume noch das Gewährleisten einer bestimmten Höchsttemperatur in den Räumen sind seitens Unicorn Workspaces geschuldet. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Temperatur im Inneren der Räume an heißen Tagen 26 Grad Celsius überschreiten kann und es zu einer Überschreitung des nach der Arbeitsstättenverordnung zu gewährleistenden maximalen Innentemperaturen kommen kann. Herstellungs-, Minderungs- und/oder Schadensersatzansprüche bestehen insoweit nicht. Dieser Umstand wurde bei der Ermittlung des Nutzungsentgeltes berücksichtigt. Eigene Klimageräte sind nur nach Genehmigung durch Unicorn und gegen einen Nutzungsentgelt-Aufpreis anzubringen.

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr zu mindern oder zurück zu behalten. Das Recht des Nutzers, überzahlte Nutzungsgebühr nach § 812 BGB zurück zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Unicorn ist nur mit solchen Ansprüchen des Nutzers möglich, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

14. Versicherungen

Der Nutzer ist verpflichtet, sich gegen Einbruch und Diebstahl abzusichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen Unicorns hat der Nutzer Nachweis hierüber zu erbringen.

15. Bauliche Maßnahmen

Bauliche und sonstige Veränderungen an den Büroräumen wie Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Unicorn durch den Nutzer auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen Unicorns ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung der Büroräume spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn Unicorn auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Unicorn zur Veränderung der Büroräume sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.

Führt Unicorn Umbaumaßnahmen auf Wunsch des Nutzers für diesen aus, wird Unicorn ein Angebot über die Maßnahmen und deren Kosten einholen und mit dem Nutzer abstimmen. Mit Freigabe des Angebotes durch den Nutzer ist dieser an die Umbaumaßnahmen gebunden und hat deren Kosten zu tragen. Dem Nutzer ist bewusst, dass das Angebot lediglich eine Schätzung der Kosten beinhaltet. Die finalen und tatsächlich entstandenen Kosten werden dem Nutzer nach Abschluss der Maßnahmen in Rechnung gestellt. Unicorn wird den Nutzer über Kostensteigerungen auf dem Laufenden halten. Wesentliche Abweichungen von der geplanten Ausführung sind mit dem Nutzer abzustimmen.

Verlangt Unicorn bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung die Wiederherstellung des Büroraums nach Abs. 1, so sind diese Kosten ebenfalls vom Nutzer zu tragen. Dies gilt auch, falls Unicorn den Büroraum selbst nach eigenen Wünschen oder nach den Wünschen eines neuen Nutzers ausbaut und aus diesem Grunde auf einen Rückbau durch den Nutzer verzichtet. In diesem Fall sind die Rückbaukosten zu schätzen. Schätzgrundlage ist das Angebot eines Generalunternehmers bezüglich des Rückbaus der Nutzerausbauten. Bei sehr umfangreichen Umbauten kann Unicorn die Sicherheitsleistung erhöhen bzw. eine Grobindikation im Vorfeld angeben, die auch die voraussichtlichen Rückbaukosten beinhalten darf, die der Nutzer dann nach Vertragsannahme innerhalb von 5 Werktagen in Brutto an Unicorn leisten muss. Eine finale Feststellung der Kosten kann dann erst nach Nutzungsende und erfolgtem Rückbau erfolgen und führt dann ggf. zu einer Nachberechnung oder einer Gutschrift an den Nutzer. Sowohl die Forderung aufgrund der Nachberechnung sowie die Gutschrift sind innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung der Kosten und Übersendung einer Rechnung auszugleichen.

Unicorn darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder einzelner Teile davon oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig oder zweckmäßig sind, nach angemessener Ankündigungsfrist in Absprache mit dem Nutzer vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Schreibtisch oder Büroraum für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.

Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten gehen sämtliche hieraus resultierende Kosten zu Lasten des Nutzers (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer die Nutzungsgebühr nur mindern, wenn die Arbeiten länger als eine Woche dauern und die Nutzung erheblich eingeschränkt wird. Schadensersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit von Büroflächen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nutzung unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird und Unicorn ein Verschulden trifft.

Im Fall von notwendigen oder zweckmäßigen Arbeiten kann Unicorn dem Nutzer je nach Verfügbarkeit auch andere Desks / Räumlichkeiten zuweisen, sofern diese für die Nutzung ebenfalls geeignet sind.

Führen die Arbeiten dazu, dass die Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt wird und keine Ersatzräume oder -schreibtische zur Verfügung gestellt werden können, ruht die Entgeltzahlungspflicht in dem Maße, in dem die Nutzbarkeit aufgehoben ist.

Lärm- und Staubbelästigungen anlässlich der Arbeiten hat der Nutzer jedoch für einen Zeitraum von 2 Wochen entschädigungslos hinzunehmen, sofern diese die Nutzbarkeit nicht ganz ausschließen. Unicorn ist verpflichtet, die Arbeiten in angemessener Zeit durchzuführen und zu beenden.

Das Kündigungsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen (§ 555e BGB) wird ausgeschlossen.

16. Untervermietung

Dem Nutzer ist es untersagt, von ihm gebuchte Räume oder Schreibtische ohne Erlaubnis Unicorns (unter) zu vermieten oder sonst Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Unicorn darf die Erlaubnis aus wichtigem Grund verweigern. Ein Kündigungsrecht steht dem Nutzer nur zu, wenn Unicorn die Zustimmung zu Unrecht verweigert und das Nutzungsverhältnis für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger abgeschlossen ist. Unicorn darf eine Untervermietung von der Zahlung eines Zuschlages zur Nutzungsgebühr abhängig machen, der maximal 20 % der zuletzt geschuldeten Nutzungsgebühr betragen darf, wobei temporäre Anpassungen der Miete außer Betracht bleiben. Ein etwaiger Mehrerlös aus der Untervermietung ist zur Hälfte an Unicorn abzuführen.

17. Konkurrenzschutz

Jeglicher Konkurrenzschutz ist ausgeschlossen.

18. Videoüberwachung

Dem Nutzer ist bekannt, dass das Objekt in den öffentlich zugänglichen Bereichen videoüberwacht wird/werden soll. Im Bereich der Gemeinschaftsflächen ist die Videoüberwachung gestattet, wenn dies für die Wahrung des Hausrechts oder die berechtigten Interessen von Unicorn erforderlich ist, der Verdacht einer Straftat besteht oder um eine solche aufzuklären. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis mit der Videoüberwachung. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen. Unicorn Workspaces ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Videoanlage durch weitere Sicherheitskomponenten zu erweitern und/oder den jeweiligen technischen Gegebenheiten anzupassen.

19. Hausordnung

Unicorn und seine Nutzer haben ein Interesse an einem professionellen und nicht störenden Arbeitsumfeld. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, andere Nutzer so wenig wie möglich in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen und Störungen zu vermeiden. Genaueres regelt die für alle Nutzer geltende Anlage – Hausordnung. Die Mitarbeiter von Unicorn überwachen die Einhaltung der Hausordnung und des störungsfreien Miteinanders der Nutzer. Ihren Anweisungen ist daher durch die Nutzer Folge zu leisten.

20. Mitarbeiterschutz

Die Parteien erkennen an, dass insbesondere im Falle einer längerfristigen Nutzung ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht. Der Nutzer verpflichtet sich, während der Dauer der Nutzung sowie für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Ende des Nutzungszeitraums keine Mitarbeiter von Unicorn abzuwerben. Abwerben meint in diesem Falle, dass der Nutzer einen Mitarbeiter von Unicorn einstellt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Nutzer bereits jetzt, an Unicorn eine Vertragsstrafe in der Höhe des dreifachen dem betreffenden Mitarbeiter zuletzt gezahlten Bruttomonatsgehalts zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist mit Einstellung des jeweiligen Mitarbeiters durch den Nutzer fällig.

21. Datenschutz

Bei Vertragsabschluss erhält der Nutzer einen zusätzlichen Anhang ‘Hinweise zum Datenschutz", der von dem Nutzer gegengezeichnet wird.

22. Ende des Nutzungszeitraumes

Am Ende des Nutzungszeitraumes ist der jeweilige Schreibtisch / Raum vollständig zu räumen. Sofern dies nicht geschieht, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Der Nutzer ist aber bis zur Räumung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des zuletzt geschuldeten Entgelts verpflichtet. Ferner hat der Nutzer Unicorn jeglichen Schaden zu ersetzen, der Unicorn durch die nicht fristgerechte Räumung entsteht. Unicorn steht es frei, den jeweiligen Schreibtisch / Raum auf Kosten des Nutzers zu räumen. Eine Aufbewahrungspflicht an Gegenständen des Nutzers besteht für Unicorn nicht. Entfernt der Nutzer seine eingebrachten Gegenstände am Ende des Nutzungszeitraumes nicht, so ist Unicorn nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 2 Wochen berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder auf Kosten des Nutzers zu entsorgen.

Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für die nicht fristgerechte Räumung von Fixed Desks, Team Rooms, Flex Desks, Meeting Rooms, Event Spaces, Locker oder sonstige Gebrauchsüberlassungen.

23. Sicherheitsleistung

Die bei Unicorn hinterlegte Sicherheitsleistung wird nach Ende des Nutzungszeitraumes i.d.R. nach 3 Monaten, spätestens jedoch nach 6 Monaten unter den gesetzlichen Regularien erstattet.

24. Schlussbestimmungen

Unicorn behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Anlagen jederzeit zu ändern, soweit die jeweiligen Änderungen aus triftigen Gründen erfolgen. Triftige Gründe sind insbesondere – aber nicht abschließend – die Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder technischen Anforderungen. Eine Änderung erfolgt nicht, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zerstört würde. Ändert Unicorn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Weise, die zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, so übersendet Unicorn dem Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Änderungen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Auf den Nutzungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Nutzer Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund des Nutzungsvertrags am Ort der jeweiligen Nutzungsvereinbarung.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

Beträgt die Laufzeit mehr als ein Jahr, verpflichten sich die Parteien, das Schriftformerfordernis aus § 550 BGB einzuhalten und etwaige Schriftformfehler zu heilen. Sofern der Gesetzgeber Neuregelungen zum Schriftformerfordernis im Mietrecht trifft, verpflichten sich die Parteien, die Schriftformklausel in diesem Vertrag bei Bedarf so anzupassen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und das Nutzungsverhältnis nicht aufgrund von Schriftformfehlern kündbar ist.